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Nachfolgeberatung

Unternehmensnachfolge

Sie machen sich Gedanken über die Unternehmensnachfolge?


Gerne beraten wir Sie und Ihren Nachfolger bei der Unternehmensübergabe, damit auch der steuerlich richtige Weg eingeschlagen wird und Sie auch im Ruhestand finanzielle Sicherheit genießen können. Ebenso behalten wir die erbrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Aspekte im Auge, um langwierige Familienstreitereien von Beginn an auszuschließen.

Denn eine geschickte erb- und gesellschaftsrechtliche Gestaltung vermeidet beim Übergang von Unternehmen auf die nachfolgende Generation langwierige Auseinandersetzungen, die viel Geld und Energie kosten.

Wir helfen Ihnen damit, den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.


Testamentsvollstreckung

Wollen Sie sicherstellen, dass Ihr „Letzter Wille“ in Ihrem Sinne umgesetzt wird ?


Mit der Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Erblasser eine Absicherung seines testamentarischen Willens und - insbesondere bei mehreren Erben und Vermächtnisnehmern - eine ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses erreichen.

Die Testamentsvollstreckung gewinnt in der Praxis- auch angesichts immer stärker wachsender rechtlicher Probleme und möglicherweise komplexer Familienverhältnisse- immer mehr an Bedeutung.

Man unterscheidet die sog. Auseinander- oder Abwicklungsvollstreckung, die letztlich auf die Auseinandersetzung des Nachlasses gerichtet ist, sowie die sog. Verwaltungs- bzw. Dauervollstreckung, bei denen die Verwaltung des Nachlasses im Vordergrund steht.

In folgenden Fällen ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sinnvoll, ja mitunter sogar notwendig:

  • Schutz des Nachlasses gegen den Zugriff durch den ungeeigneten, den geschäftsunerfahrenen oder ggf. böswilligen Erben selbst
  • Bei minderjährigen Erben: Schutz vor der Verwaltung und dem Zugriff durch den gesetzlichen Vertreter, der hierfür als ungeeignet angesehen wird z.B. geschiedener Ehegatte
  • Einräumung einer Verwaltung für einen oder mehrere Miterben (z.B. dem Ehegatten als Miterben)
  • Vereinfachung der Abwicklung und Vereinfachung der Verwaltung bei einer größeren Anzahl von Miterben oder wenn diese nur schwer zu erreichen sind
  • Sicherung der Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • Einbringung von Sachkunde und Kompetenz bei schwierigen Nachlassabwicklungen
  • Sicherung der Unternehmensnachfolge

Steuerberater Freiburg

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