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Buchführung und Lohn

Finanzbuchhaltung

Grundlage für eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die gewissenhafte Sammlung aller Belege Ihres Unternehmens.

Die Buchführung geht aber über das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen hinaus. Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Buchführung gibt Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Sie dient dem Unternehmer als Entscheidungshilfe und dem Steuerberater als Grundlage für seine betriebswirtschaftliche Beratung.

Die Übernahme Ihrer Buchhaltung beinhaltet somit auch eine kurzfristige Erfolgsanalyse:

Sie ermöglicht Ihnen einen Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen. Diese Informationen geben Ihnen Aufschluss über die Lage Ihres Unternehmens und ermöglichen rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können. Die Kostenplanung und Erfolgskontrolle ist wesentlicher Bestandteil einer optimalen Buchhaltung.

Wir passen den Umfang des Rechnungswesens an Ihr Unternehmen an:

Ob Einnahmen/Ausgaben-Rechner oder Bilanzierer, die Organisation des Rechnungswesens richtet sich nach den besonderen und individuellen Bedürfnissen Ihres Unternehmens.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Buchhaltung –  teilweise oder vollständig – selbst führen:

In diesem Fall beraten wir Sie gerne bei der Auswahl einer geeigneten Buchhaltungs-Software und helfen Ihnen bei der Organisation des Rechnungswesens. Auf Wunsch übernehmen wir die Durchsicht der Buchungen und stehen als Ansprechpartner für Zweifelsfragen zur Verfügung.

Im Rahmen einer arbeitsteiligen Buchführung legen wir gemeinsam fest, welche Arbeiten im Unternehmen selbst ausgeführt werden können und welche Aufgaben die Steuerberatungs-kanzlei übernimmt.

Im Leistungsfeld „Buchhaltung“ bieten wir Ihnen folgende Services an:

  • Kontierung der laufenden Geschäftsfälle nach den gesetzlichen Vorgaben
  • Erfassung und Auswertung der Belege
  • Laufende Abstimmung der Konten
  • Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten auf Wunsch mit Erstellung von Mahnungen und Zahlungsträgern
  • Informationen über Ihren Geschäftsverlauf
  • Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Interne und externe Betriebsvergleiche
  • Datensicherung über die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren
  • Digitale Belegbuchung

Lohnbuchhaltung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung zählt heute zu den kompliziertesten Materien des Steuerrechts, umfasst sie doch sowohl Fragen des Lohnsteuerrechts als auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Den laufenden Änderungen auf diesem Themengebiet werden wir durch ständige Weiterbildung gerecht.

Übertragen Sie Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung unseren Experten und profitieren Sie von höherer Abrechnungssicherheit, raschen Auswertungen und der professionellen Erledigung folgender Leistungen:

  • Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien, Reisekosten
  • Berechnung der laufenden Lohnabgaben
  • Beratung hinsichtlich optimaler Gestaltung von Lohn- und Gehaltszahlungen
  • An- und Abmeldungen bei der Krankenkasse
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Erstellung und elektronische Übermittlung der Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger und der Lohnsteueranmeldung ans Finanzamt
  • Entgeltsbescheinigungen jeglicher Art 
  • Überprüfung von Reisekostenabrechnungen, Ermittlung der steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Bestandteile
  • Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
  • Klärung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Zweifelsfragen
  • Steuerrechtliche Beratung bei der Gestaltung und Erstellung von Dienstverträgen


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